Die connexo GmbH ist eine Anlaufstelle für Hinweisgeber/innen.
Beschäftigte können hier anonym eine Beschwerde einreichen oder einen Hinweis bei offensichtlichen Missständen im Unternehmen abgeben.
Die connexo GmbH eine neutrale Anlaufstelle und Kontaktstelle für Beschäftigte von Vertragspartnern.
Sind Sie Unternehmer? Wir sind eine fachkundige und unabhängige Melde- bzw. Anlaufstelle. Sie können uns als externe Meldestelle beauftragen.
Haben Sie Fragen? Direktwahl-Nr.: +49 7033 46938-77
Sind Sie Beschäftigter? Wir können Ihren Hinweis aufnehmen, wenn Sie in einem Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu einem Unternehmen stehen, das uns beauftragt hat.
Eine Anlaufstelle muss ab 50 Beschäftigte eingerichtet werden. Die EU Whistleblowing Richtlinie 2019/1937 dient dem Schutz aller Hinweisgeber/innen, die auf einen Missstand oder einen Vorfall hinweisen möchten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt den/die Hinweisgeber/innen gegen Repressalien.
Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sofort, mit dem Inkrafttreten des HinSchG, also bereits seit dem 02. Juli 2023.
Details zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie ➜ hier.
Beschäftigte können Verstöße bei uns melden oder Hinweise geben, die rechtswidrig oder missbräuchlich sind. Wie der Ablauf üblicherweise stattfindet, finden Sie hier: Ablauf
Für den Meldevorgang haben wir mehrere Kanäle zur Kontaktaufnahme eingerichtet, die es dem Hinweisgeber ermöglicht, entweder amonym oder auch unter Nennung der Identität auf Missstände aufmerksam zu machen.
Der Hinweisgeber kann unter Nennung der Firmenbezeichnung den Missstand bemängeln.
Aufgabe der Anlaufstelle ist die anonymisierte Weitergabe von Mängeln oder Missständen im Betrieb. Die Anlaufstelle informiert den Hinweisgeber und das betroffene Unternehmen über den weiteren Ablauf einer Meldung, eines Hinweises. Die connexo GmbH ist zudem auch Datenschutzbeauftragter.
Bürozeiten: Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr